Allgemeine Reisebedingungen Reiseclub Magic Travel

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 2 Abs. 5 Z 1 lit. A PRG

Bei der angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Reiseclub Magic Travel GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt der Reiseclub Magic Travel GmbH über die gesetzliche unbeschränkte vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung ihrer Insolvent.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter
oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

- Befinden Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten, ist der Reiseclub Magic Travel zudem verpflichtet, Ihnen unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Dies kann insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand sowie durch Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreisearrangements erfolgen. Der Reiseclub Magic Travel kann für ihren Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn Sie die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt haben. Diese Vergütung darf die der Reiseclub Magic Travel GmbH tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten. 

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz

STORNO- & ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Reiseclub Magic Travel GmbH

Stornobedingungen/kosten für Busreisen vom RCMT GmbH
Stornokosten bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
ab 29 bis 21 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
ab 20 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
ab 14 bis 4 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
ab 3 Tage (72 Stunden) vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises.
Bei nicht Erscheinen bei Abfahrt: 100 % des Reisepreises.

Stornobedingungen/kosten für Schiffsreisen vom RCMT GmbH
Stornokosten bis 120 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
ab 119 bis 60 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
ab 59 bis 40 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
ab 39 bis 20 Tage vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
ab 19 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises.
Bei nicht Erscheinen bei Abfahrt: 100 % des Reisepreises.

Stornobedingungen/kosten für Flugreisen vom RCMT GmbH
Stornokosten bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
ab 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
ab 59 bis 40 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
ab 39 bis 20 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
ab 19 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises.
Bei nicht Erscheinen bei Abfahrt: 100 % des Reisepreises.

Eingeschränkte Mobilität:
Die gebuchte(n) Reiseleistungen ist/sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt nutzbar. Detaillierte Information über die Geeignetheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität im Reisebüro.

Einreisebestimmungen:
Mit der Anzahlung/Restzahlung bestätigen Sie, dass Ihnen die entsprechenden allgemein Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten bekannt sind.

Wechsel der Fluglinien
Wechsel von Fluglinien Grundsätzlich ist der Veranstalter verpflichtet, die im Katalog angegebenen Fluglinien und Flugverbindungen beizubehalten. Sofern durch Änderung der Flugzeiten, der Konditionen oder der wirtschaftlichen Situation einer Fluglinie ein Wechsel der Fluggesellschaft oder der Flugroute als ratsam oder notwendig erscheint, behält sich der Veranstalter ausschließlich aufgrund der genannten Gründe einen derartigen Wechsel vor, ohne dass daraus für den Kunden ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Schadenersatz entsteht, sofern es sich nicht um eine wesentliche bzw. erhebliche Änderung handelt, die den Charakter der Reise beeinflusst und ändert.

Änderungen im Programmablauf
Reiseabläufe können sich aus verschiedensten Gründen ändern, etwa aufgrund von Wetter- und Umwelteinflüssen, geänderten Flug- oder Fahrzeiten oder örtlichen Gegebenheiten wie Feste oder geänderte Öffnungszeiten. Die Reisebegleitung des Veranstalters bzw. die örtliche Vertretungsagentur des Veranstalters kann, wenn sie dies für nötig erachtet, den Ablauf der Reise in eigenem Ermessen adaptieren, sofern dadurch weder der Charakter der Reise noch die im Reiseprogramm genannten Besichtigungen abgeändert werden. Im Fall von Änderungen wird sich der Veranstalter bemühen, gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen. Geringfügige Änderungen von Reiseroute, Zeitplan und Besichtigungen berechtigen nicht zu Reiserücktritt oder Schadenersatzforderung.

Durchführung:
Die Abwicklung unserer Reisen erfolgt gemäß der Ausschreibung in unserem Programm. Etwaige Eintrittsgelder, Kurtaxen, Einreisegebühren oder Ähnliches sind im Reisepreis, es sei denn im Programm anders angegeben nicht inkludiert. Bei eventuell auftretenden technischen Störungen an Autobussen sind wir bemüht Ersatztransportmittel einzusetzen, dafür behalten wir uns einen Zeitraum von 48 Stunden vor. Alle Busse sind Nichtraucherbusse. Beschädigungen und grobe Verschmutzungen werden in Rechnung gestellt. Die Entfernung von der Reisegruppe erfolgt auf eigene Gefahr. Unpünktliches Erscheinen zur festgesetzten Abfahrtszeit, in dessen Folge ein Teilnehmer zurück bleibt, schließt Ersatzansprüche jeder Art aus.

Betrifft der Rücktritt einen Platz in einer Doppel- oder Mehrbettkabine beträgt der pauschalierte Schadensersatzanspruch an den Veranstalter in der Regel 100 % des Reisepreises des zurücktretenden Kunden. Bei Veranstaltungen (sowohl Tages-, als auch Mehrtagesreisen) mit Ticket – bzw. Kartenreservierung (wie Konzerttickets oder ähnlichem) wird im Falle einer Stornierung ab dem Zeitpunkt der Buchung der volle Ticket-/Kartenpreis in Rechnung gestellt, sofern keine anderweitige Verwendung durch den Unternehmer erfolgen kann. Gültig auch für Flugtickets.

Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzabsicherung

„Reiseclub Magic Travel GmbH“ ist unter der GISA Nr. 13023355 beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft : https://www.gisa.gv.at/abfrage

eingetragen und ist im Sinne der Pauschalreiseverordnung über den verwaltenden Agent Arcus Solutions bei dem Versicherer Accelerant Insurance Europe SA unter der Pol.-Nr.: A52354 Insolvenz versichert.

Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen, bei sonstigem Anspruchsverlust direkt beim zuständigen Abwickler, der

Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H.,Hietzinger Hauptstrasse 35 DG,A-1130 Wien, www.cover-direct.com

T +43 (0) 1 / 969 08 40 Notfall DW 5, anzumelden.
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